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Abgangszeugnisse

Abgangs- und Übergangszeugnisse je Bundesland erstellen – auch kurz nach Beginn eines neuen Schuljahres.

Gilt für: RP, HE, NI, SL

Verlässt ein Kind die Schule, erstellen Sie sein Abgangszeugnis im Zeugnis des Kindes – es ist kein eigener Jahrgang nötig.

Welches Halbjahr?

Entscheidend ist, in welchem Halbjahr das Kind die Schule verlässt:

  • Im laufenden Halbjahr: Öffnen Sie das Zeugnis des Kindes im aktuellen Zeugnissatz und stellen Sie dort das Abgangszeugnis ein (siehe unten).
  • Kurz nach Beginn eines neuen Schuljahres bzw. Halbjahres: Die Zeugnisse des alten Halbjahres sind dann meist gesperrt.
    • Gehört das Abgangszeugnis ins neue Halbjahr, führen Sie zuerst den Jahrgang weiter (Nächstes Halbjahr erstellen) und stellen das Abgangszeugnis im neuen Zeugnissatz ein.
    • Gehört es noch ins alte Halbjahr, wählen Sie in der Karte Gesperrt Trotzdem bearbeiten.

Kinder mit Abgangszeugnis stehen beim nächsten Weiterführen automatisch unter Nicht weiterführen.

Abgangszeugnis einstellen

Rheinland-Pfalz

Formularvariante „Abgangszeugnis“ in Rheinland-Pfalz

Für Abgangszeugnisse in Klasse 1 hält Flinky Zeugnis die Zeugnisse vom 1. September bis 14. Februar offen, auch wenn das Halbjahr eigentlich schon gesperrt wäre. Bei Abgangszeugnissen in den ersten sechs Schulwochen eines neuen Schuljahres blendet Flinky Zeugnis die neue Fremdsprache noch nicht ein.

Hessen

Niedersachsen und Saarland

Baden-Württemberg

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